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KG, 13.04.1992 - 24 W 555/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wirksamkeit der Enteignung von Grundstücken für "Verteidigungszwecke" durch die frühere DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1992, 879
- MDR 1992, 873
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 14.10.1991 - 24 W 4582/91
Auszug aus KG, 13.04.1992 - 24 W 555/92
Hoheitsakte im Beitrittsgebiet, die zur Enteignung von Grundstücken für Verteidigungszwecke geführt haben, sind auch bei Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze grundsätzlich wirksam und können allenfalls in einem Verwaltungsstreitverfahren aufgehoben werden (im Anschluß an Senat, Urteil vom 14. Oktober 1991 - 24 W 4582/91 -, ZOV 1991, 149 = VIZ 1992, 70 = ZIP 1992, 136).
- KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03
Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen …
Mit Rücksicht darauf ist es nicht angängig, bereits die Regelrechtsfolge des Art. 19 S. 1 EVertr dadurch in Frage zu stellen, dass schon die ursprüngliche Wirksamkeit der fraglichen DDR-Verwaltungsentscheidungen unter Hinweis auf rechtsstaatliche Mängel gemessen am bundesdeutschen Verwaltungsverfahrensrecht oder am ordre public geleugnet wird; vielmehr kommt es allein auf die Wirksamkeit nach den Maßstäben des seinerzeitigen DDR-Rechts an (…vgl. Stelkens/Bonk-Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 229 m.w.N. und § 44 Rn. 216; vgl. auch BGHZ 127, 297, 309; BVerwG, VIZ 1997, 348, KG, 24. ZS., VIZ 1992, 321, 322) Für die Berufung auf den ordre public ist insofern kein Raum mehr. - KG, 10.01.1996 - 24 U 5673/95
Grundstücksenteignung nach der sogenannten Liste 3
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
Fortwirkende ordre-public-widrigkeit von Enteignungen zum Zweck des Mauerbaues …
Insbesondere ist auch die auf das Regelungssystem des Einigungsvertrages gestützte heutige Rechtsprechung zur Wirksamkeit von DDR-Enteignungen nach dem Verteidigungsgesetz (vgl. etwa KG, 24. ZS, VIZ 1992, 321 und KG, 27. ZS, ZOV 1998, 134; siehe auch BVerwG, VIZ 1998, 343 und 344) nicht maßgebend.